Keine Angst vor dieser Formel

Vom / Landtagswahlen

Beispiel: Zu vergeben sind 100 Sitze, die auf die Parteien A, B, C, D, E zu verteilen sind. Diese 5 haben mit mindestens 5 Prozent der Stimmen den Einzug ins Parlament geschafft (s. Hintergrund). Insgesamt wurden für diese Parteien 715.000 Stimmen bei der Wahl abgegeben. Mit diesem Ergebnis:

  • A: 250.000 Stimmen / Quote laut Formel: 34,96
  • B: 210.000 Stimmen / Quote laut Formel: 29,37
  • C: 125.000 Stimmen / Quote laut Formel: 17,48
  • D: 75.000 Stimmen / Quote laut Formel: 10,49
  • E: 55.000 Stimmen / Quote laut Formel: 7,69

Die Rechnung für Partei A lautet zum Beispiel:

100 (Gesamtsitzzahl) · 250.000 (Parteistimmenzahl) : 715.000 (Gesamtstimmenzahl) = 34,96 (Quote)

Dadurch ergibt sich folgende Umrechnung:

Im ersten Durchgang erhält Partei A 34, Partei B 29, Partei C 17, Partei D 10 und Partei E 7 Sitze. Macht zusammen 97 Sitze. Die übrigen 3 Sitze werden an A, E und D vergeben. Grund: Diese Parteien haben beim Quotienten den größten Rest hinterm Komma.

Die Sitzverteilung lautet:

  • A: 35 Sitze
  • B: 29 Sitze
  • C: 17 Sitze
  • D: 11 Sitze
  • E: 8 Sitze

Insgesamt: 100 Sitze. Namensgeber für dieses Sitzzuteilungsverfahren sind Thomas Hare und Horst Niemeyer.

Wer waren Hare und Niemeyer?

Der englische Jurist Thomas Hare (1806–1891) entwickelte die Berechnungsmethode in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 1970 wurde sie auf Vorschlag des deutschen Mathematikers Horst Niemeyer (1931–2007) für die Besetzung der Ausschüsse und Gremien des Bundestages beschlossen.

2008 ist das Hare-Niemeyer-Verfahren bei Bundestagswahlen durch das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ersetzt worden. Bei Landtagswahlen in folgenden Bundesländern kommt es jedoch noch zum Einsatz: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Hintergrund

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde?

Bei der Verteilung der Sitze werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes erhalten und einer Zersplitterung der Parteienlandschaft vorgebeugt werden.

Infos zu Fragen des Wahlrechts gibt es auf www.wahlrecht.de.

Weitere Infos zu Hare/Niemeyer – hier klicken

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