Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Auf der linken Seite des Stimmzettels wählt man mit der Erststimme seine Direktkandidatin oder seinen Direktkandidaten aus dem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme – auf dem Stimmzettel rechts – wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Welche Stimme ist entscheidend?
Durch die Erststimmen wird sichergestellt, dass jeder Wahlkreis von MV – insgesamt sind es 36 – im Landtag vertreten ist. Entscheidend für die Kräfteverteilung im Parlament sind jedoch die Zweitstimmen. Nach ihrer Anzahl wird die Verteilung aller (voraussichtlich) 71 Sitze im Landtag berechnet. Erst- und Zweitstimme können unabhängig voneinander abgegeben werden. Die Abgabe nur einer Stimme ist ebenfalls möglich.
Schon gewusst? Das sind Überhangmandate
Erringt eine Partei in den Wahlkreisen mehr Sitze, als ihr auf Grund der Zweitstimmen zustehen, entstehen so genannte Überhangmandate. In diesem Fall wird die Gesamtzahl der Landtagsmandate soweit erhöht, bis das errechnete Verhältnis der Sitze zwischen den Parteien wieder stimmt. Bislang kam es jedoch bei keiner Landtagswahl in MV zu so genannten Überhangmandaten.