Aufgaben des Landtages:
Die staatlichen Aufgaben sind zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Mecklenburg-Vorpommern bestimmt selbst über Bereiche wie Kultur, Polizei, Hochschule und Schule. Zum Beispiel, wie die Universitäten ausgestattet sind und wie viele Lehrer eingestellt werden. Das Land entscheidet also über Themen, die nur MV betreffen. Für Bundesgesetze ist der Bund verantwortlich. Das Land kann über den Bundesrat mitwirken.
Aufgaben des Bundestages:
Über Hartz IV wird im Landtag diskutiert, weil die Folgen der Sozialreform viele Menschen in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Nur ändern kann der Landtag die Gesetze nicht. Verantwortlich ist hierfür der Bundestag. Genau wie für andere Themen, Rente zum Beispiel oder Asylrecht. Die Zuständigkeiten für die Gesetzgebung von Bund und Ländern sind im Grundgesetz geregelt.