Was ist eigentlich der Landtag?

Vom / Landtagswahlen

Kurz erklärt

Der Landtag mit seinen 71 Abgeordneten entscheidet über die Gesetze und die Finanzen des Landes, kontrolliert die Arbeit der Landesregierung sowie der Landesverwaltung und wählt den Ministerpräsidenten. Sitz des Parlaments ist das Schweriner Schloss. Dort kam am 26. Oktober 1990 auch der erste Landtag zusammen, 23 Tage nach der Wiedervereinigung. 2016 ist der Landtag von MV zum siebten Mal gewählt worden.

 

Ausführlich erklärt

Der Landtag…

…hat 71 Abgeordnete.

In den 36 Wahlkreisen des Landes wird je ein Direktkandidat mit den Erststimmen gewählt. 35 Abgeordnete kommen über die Landeslisten der Parteien in den Landtag – über die Zweitstimmen also. Diese Zweitstimmen sind auch entscheidend für das Kräfteverhältnis der Parteien. Nach ihrer Anzahl wird die Verteilung aller 71 Sitze im Landtag berechnet.

…entscheidet über die Gesetze des Landes.

Mecklenburg-Vorpommern bestimmt selbst über Bereiche wie Kultur, Polizei und Schule. Über Bereiche, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen. Gesetzentwürfe können auf drei Wegen in den Landtag eingebracht werden: durch die Regierung, aus der Mitte des Landtages, direkt aus dem Volk, zum Beispiel durch Volksentscheide. Entwürfe werden mindestens zweimal beraten (erste und zweite Lesung). In der Regel werden Anträge nach der ersten Lesung in die Fachausschüsse überwiesen. In der Schlussabstimmung kann der Landtag entscheiden, ob er den Gesetzentwurf annimmt oder ablehnt.

…entscheidet über die Finanzen des Landes.

Die Haushaltsdebatten zählen zur Königsdisziplin des Landtages. Neun Stunden hat zum Beispiel die letzte Debatte gedauert, bevor der Doppelhaushalt 2016/2017 beschlossen werden konnte. Er sieht Ausgaben in Höhe von jährlich 7,9 Milliarden Euro vor. Neue Schulden sollen nicht gemacht werden. Ein halbes Jahr hat die Regierung am Entwurf gearbeitet, ein weiteres halbes Jahr der Landtag. Die Abgeordneten stellten mehr als 200 Anträge.

…kontrolliert die Arbeit von Regierung und Verwaltung.

Der Landtag darf Fragen stellen und Auskünfte einholen. Festgelegt ist das in der Verfassung des Landes. Die Landesregierung hat eine umfassende Informationspflicht. Zudem kann der Landtag bei möglichen Missständen in Regierung und Verwaltung einen Untersuchungsausschuss einrichten. Es gibt einen Petitionsausschuss und einen Bürgerbeauftragten. An beide können sich Bürger mit Bitten und Beschwerden richten.

…wählt den Ministerpräsidenten/die Ministerpräsidentin.

Und zwar in geheimer Abstimmung und mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Gewählt worden sind bislang: Alfred Gomolka (CDU, 1990), Berndt Seite (CDU, 1992), Harald Ringstorff (SPD, 1998), Erwin Sellering (SPD, 2008) und Manuela Schwesig (SPD, 2017).

…trat am 26. Oktober 1990 erstmals zusammen.

Also genau 12 Tage nach der ersten Landtagswahl und 23 Tage nach der Wiedervereinigung Deutschlands.

…ist 2016 zum siebten Mal gewählt worden.

Gewählt wurde 1990, 1994, 1998, 2002 und 2006 im Vier-Jahres-Rhythmus. Seither sind es fünf Jahre. Diese Wahlperiode gilt – mit Ausnahme von Bremen – in allen Bundesländern.

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