Der Strategiefonds im Landtag

Vom / Demokratie, Landtag, Politik

Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Die Fraktion der AfD hat zur aktuellen Sitzung des Landtages einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Abschaffung des „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ zum Ziel hat. Die Regierungskoalition aus SPD und CDU dagegen will ihn verändern.

Das Sondervermögen Strategiefonds wurde zusammen mit dem Landeshaushalt 2018/2019 beschlossen. Der Fonds soll genutzt werden, um besondere und für die zukünftige Entwicklung des Landes wegweisende Projekte und Programme zu fördern. Ein Teil des Jahresüberschusses des vergangenen Jahres wird jedes Jahr genutzt, um Projekte und Programme „mit Leuchtturmcharakter“ und landesweiter Wirkung zu finanzieren. Diese dürfen jedoch nur einmalige oder zeitlich begrenzte Ausgaben verursachen, nicht zu dauerhaft laufenden Ausgaben führen. Verwaltet wird der Strategiefonds durch das Finanzministerium, über die Verwendung der Mittel des Fonds entscheidet der Finanzausschuss.

Die mit Hilfe des Strategiefonds finanzierten Projekte und Programme reichen von der Sanierung bzw. Neubau von Schul- und Kita-Gebäuden bis zur Anschaffung eines Pferdes durch den Sportverein Schönberger Voltis für 3.000 Euro. (Eine Liste der Ausgaben findet ihr in der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage in der Drucksache 7/3033: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/42270/aktueller_stand_strategiefonds_mecklenburg_vorpommern.pdf)

Die AfD-Fraktion wirft der Regierung vor, der Strategiefonds sei, gemessen an seinem Zweck der „Förderung besonderer für die zukünftige Entwicklung des Landes wegweisender Projekte und Programme“ gescheitert. In der Realität seien die Mittel des Fonds willkürlich und ohne ein erkennbares Konzept verteilt worden. Tatsächlich stelle der Strategiefonds einen „intransparenten Nebenhaushalt“ dar, der der Budgethoheit des Parlaments entzogen sei. Deshalb sollen – gemäß dem Gesetzentwurf – das Sondervermögen aufgelöst und die Mittel in den regulären Haushalt überführt werden.

Die Regierungskoalition aus SPD und CDU sehen ebenfalls Änderungsbedarf beim Strategiefonds. Sie wollen ihn jedoch nicht abschaffen, sondern sehen sich – im Gegenteil – durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts bestätigt. Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hatte im September eine Klage der Landtagsfraktion der Linken gegen den Strategiefonds der Landesregierung zurückgewiesen. Die Linken hatten gegen den „Schattenhaushalt von SPD und CDU“ geklagt, weil sie – wie die AfD – das Budgetrecht des Landtages verletzt sahen. Dem Strategiefonds fehle es an Transparenz, an einem gleichberechtigten Zugang zu den Fördermitteln und an einer wirklichen Strategie für Projekte von tatsächlich landesweiter Bedeutung.

Das Gericht hatte festgestellt, dass mit der Errichtung des Sondervermögens Strategiefonds keineswegs die Rechte des Parlaments, über den Haushalt des Landes zu entscheiden, unzulässig beschneidet. Der Wirtschaftsplan und die konkreten Förderentscheidungen im Finanzausschuss würden schließlich dem Haushaltsplan angefügt, der vom Parlament beschlossen wird.

Trotz der Gerichtsentscheidung zu ihren Gunsten wollen die Fraktionen SPD und CDU einen Hinweis des Gerichts aufnehmen, die Änderungen am Wirtschaftsplan des Sondervermögens im Plenum des Landes beschließen zu lassen. Bislang hatte nur der Finanzausschuss, in dem jede Fraktion vertreten ist, die Änderungen beschlossen. Nun soll der Finanzausschuss die Änderungen am Wirtschaftsplan des Fonds bis hin zu den Vorschlägen der zu fördernden Einzelprojekte beraten und dem Plenum des Landtages zur Beschlussfassung vorlegen.

Facebook