Zahl des Tages: 56

Vom / Demokratie, Landtag

Am Dienstag startet der Landtag in seine letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Vor den Abgeordneten liegt ein straffes Pensum: Die Tagesordnung umfasst 56 Punkte – und damit so viele wie noch nie in dieser Legislaturperiode. 

Wer bestimmt den Umfang? 

Wie viele Punkte die Tagesordnung einer regulären Sitzungswoche enthält, ergibt sich vor allem daraus, wie viele Anträge die Fraktionen einreichen, wie viele Aussprachen gewünscht sind und wie viele Gesetzentwürfe im Raum stehen – kurzum: Wie viele „Beratungsgegenstände“ es gibt. In welcher Reihenfolge die Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden, bestimmt der Ältestenrat. Ebenso wie das Zeitfenster, in dem sie debattiert werden. Daraus ergibt sich auch, ob der Landtag in einer Sitzungswoche an drei oder vier Tagen zusammenkommt. In dieser Woche sind es vier Tage. Die vollständige Tagesordnung gibts hier: www.landtag-mv.de.

Kann sich die Tagesordnung noch ändern?

Ja. Bis zu Beginn der Sitzung handelt es sich um eine vorläufige Tagesordnung. Erst wenn es aus dem Plenum keinen Widerspruch gibt, gilt sie als festgestellt. Sie kann aber auch im Verlauf der Sitzungswoche noch geändert werden. Zum Beispiel, weil eine Fraktion kurzfristig ein weiteres Thema besprechen oder einen bereits vereinbarten Punkt wieder streichen möchte. 

Dazu heißt es in der Geschäftsordnung des Landtags in §74:

„Der Landtag kann auf Vorschlag der Präsidentin oder des Präsidenten oder auf Antrag einer Fraktion oder mindestens vier Mitgliedern des Landtages im Verlauf der Sitzung zur Tagesordnung beschließen, dass 

1. Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, beraten werden, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejaht,
2. die Reihenfolge der Beratungsgegenstände geändert wird,
3. verschiedene Punkte der Tagesordnung zusammen beraten werden,
4. ein Gegenstand von der Tagesordnung abgesetzt wird,
5. die Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen wird.“

Bedeuten 56 Punkte auch 56 Entscheidungen? 

Nein. Abstimmungen finden nur bei Anträgen und Gesetzentwürfen statt. Oder wenn die Abgeordneten zur einer Wahl aufgerufen sind. Für die letzte Sitzungswoche sind 38 Anträge, neun Gesetzentwürfe und zwei Wahlen vorgesehen. Im Ergebnis müssen die Abgeordneten 49 Entscheidungen treffen. Die verbleibenden sieben Punkte entfallen auf die Aktuelle Stunde, die Befragung der Landesregierung und fünf Aussprachen. Bei diesen Formaten finden keine Abstimmungen statt. 

Zwei Monitore, ein Tablet und ein Handy
Alle Landtagssitzungen gibts auch im Livestream unter www.landtag-mv.de / Illustration: Gerd Altmann/Pixabay

Wann tagt der Landtag wieder? 

Die nächste reguläre Sitzung steht für die Woche vom 18. bis 22. September im Plan. Ob die Abgeordneten an drei oder vier Tagen zusammenkommen, ergibt sich erst wenige Tage vorher – wenn die Fraktionen ihre Beratungsgegenstände eingereicht haben. 

Wann sich der Landtag trifft, ist für die Öffentlichkeit kein Geheimnis: Alle planmäßigen Sitzungen der Abgeordneten – und der ständigen Ausschüsse – sind in einem Sitzungskalender einsehbar. Die roten Striche geben die Sitzungswochen des Landtags an. Die grünen Balken zeigen, in welchen Wochen die Ausschüsse tagen.


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