Dienstag, 14 Uhr im Willebrandsaal des Innenministeriums in Schwerin. Hier entscheidet der Landeswahlausschuss endgültig über die Landeslisten der Parteien. Ergebnis: 24 sind zur Landtagswahl zugelassen. Insgesamt 341 Kandidatinnen und Kandidaten treten an.
Die Sitzung ist öffentlich. Gekommen sind etwa 20 Vertreterinnen und Vertreter der Parteien. Der Wahlausschuss tagt in der Mitte des Saals, vorn sitzt Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke mit Stellvertreterin Sabine Gentner. Rechts und links nehmen die Zuschauer/innen Platz. Ein rot-weißes Flatterband erinnert an die Abstandsregeln.
38 Minuten dauert die Sitzung, dann wird unterbrochen, damit die Protokolle angefertigt und unterzeichnet werden können. Darin steht: Alle 24 Parteien und Listen, die Wahlvorschläge zur Landtagswahl eingereicht haben, sind am 26. September dabei. Bei einigen Parteien mussten einzelne Kandidat/innen gestrichen werden, weil Unterlagen unvollständig waren. Größere Beanstandungen gab es aber nicht.
Das bedeutet: Diese Parteien werden auf dem Wahlzettel stehen (in der nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern für den Stimmzettel vorgeschriebenen Reihenfolge).
Extra
Zur gleichen Zeit ist auch über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen entschieden worden. Sollten gegen die Entscheidungen Beschwerden erhoben werden, verhandelt der Landeswahlausschuss über diese in öffentlicher Sitzung am 19. August um 14 Uhr. Erst danach stehen endgültig alle Kandidatinnen und Kandidaten fest, die in MV zur Landtagswahl antreten.
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