Wir haben die Wahl!

Vom / Demokratie, Landtag, Landtagswahlen


Zur Landtagswahl hat jede(r) Wähler/in zwei Stimmen: links für eine Kandidatin/einen Kandidaten, rechts für eine Partei.

Wer in den Landtag kommt, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger alle fünf Jahre bei der Landtagswahl. Diese fand zuletzt 2016 statt, die nächste folgt am 26. September. Gemeinsam mit der Bundestagswahl.

Zur Landtagswahl stellen kann sich jede(r), die/der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten einen Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat. Die meisten Kandidatinnen und Kandidaten werden von Parteien nominiert. Es ist aber auch möglich, als Einzelbewerber/in in einem Wahlkreis anzutreten. Gewählt werden insgesamt 71 Abgeordnete. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, die in MV leben.

Abgeordnete können auf zwei Wegen ins Parlament einziehen: 36 Mandate werden an Direktkandidatinnen und Direktkandidaten vergeben, 35 werden über die Landeslisten der Parteien besetzt. Das nennt man personalisierte Verhältniswahl. Für Landtagswahlen gelten – wie für alle Wahlen in Deutschland – fünf Grundsätze: Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei. (s. Hintergrund)

Alle Wahlberechtigten haben zur Landtagswahl zwei Stimmen. Die Erststimme gilt einer Direktkandidatin/einem Direktkandidaten, also einer konkreten Person. Dazu wird Mecklenburg-Vorpommern in 36 Wahlkreise unterteilt. Das stellt sicher, dass jede Region im Landtag vertreten ist. Wer die meisten Stimmen auf sich vereint, gewinnt den Wahlkreis und zieht direkt in den Landtag ein.

Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und entfällt auf eine Partei. Erst- und Zweitstimme können auf gleiche oder unterschiedliche Parteien verteilt werden. Erlaubt ist auch, nur eine Stimme abzugeben.

Damit eine Partei mit Abgeordneten in den Landtag einziehen kann, muss sie mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. (s. Hintergrund) Wie viele der 71 Sitze ihr dann zustehen, ergibt sich aus dem so genannten Hare/Niemeyer-Verfahren, das die Stimmen proportional in Mandate umrechnet. Diese werden zunächst mit den direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten besetzt. Hat eine Partei Anspruch auf weitere Abgeordnete, kommt die Landesliste ins Spiel. Von dort ziehen die Bewerber/innen dann in der Reihenfolge in den Landtag, in der sie aufgelistet sind.

Hintergründe

Die Fünf-Prozent-Hürde

Nicht jede Partei, die sich zur Wahl stellt, schafft es auch in den Landtag. Bei der Sitzvergabe werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Diese Sperrklausel soll verhindern, dass zu viele Parteien im Landtag sitzen und politische Entscheidungen oder die Bildung der Regierung verhindern. Sie wurde 1949 aus entsprechenden Erfahrungen der Weimarer Republik für Bundestagswahlen eingeführt und auch für Landtagswahlen übernommen. Kandidatinnen/Kandidaten, die ein Direktmandat gewinnen, mit ihrer Partei aber an der Sperrklausel scheitern, dürfen trotzdem in den Landtag einziehen. Diesen Fall gab es in MV aber bislang noch nicht.

Wahlgrundsätze

Für Wahlen gelten in Deutschland fünf Grundsätze: Sie sind allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei. Allgemein bedeutet, dass jede(r) den Landtag wählen darf, die/der einen deutschen Pass hat, in Mecklenburg-Vorpommern wohnt und mindestens 18 Jahre alt ist. Gleich bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt. Unmittelbar bedeutet, dass Wähler/innen ihre Stimme für eine Kandidatin/einen Kandidaten oder eine Partei direkt abgeben und niemand anderes das übernimmt. Frei bedeutet, das Wähler/innen allein und ohne Zwang entschei- den, wem sie ihre Stimme geben. Geheim bedeutet, dass sie ihre Entscheidung unbeobachtet treffen und niemandem verraten müssen, wen sie gewählt haben.

Extra

Ein Wahltag, zwei Wahlen. Am 26. September finden in MV die Landtagswahl und die Bundestagswahl statt. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in diesem Heft, das kostenfrei bei der LpB zu bestellen ist – auch als Material für den Schulunterricht.

Facebook