Schomann gewinnt Stichwahl

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Neuer Landrat für Nordwestmecklenburg: In der Stichwahl am Sonntag hat sich Herausforderer Tino Schomann (CDU) gegen Amtsinhaberin Kerstin Weiss (SPD) durchgesetzt. Schomann erhielt 61,9 Prozent der Stimmen, Weiss (SPD) 38,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 32,2 Prozent.

Die Stichwahl vom 9. Mai

Das Wahlergebnis vom 25. April

Hintergrund

Warum ist nur im Landkreis NWM gewählt worden?

In vier der sechs Landkreisen fanden die letzten Landratswahlen einheitlich am 27. Mai 2018 statt. Neben dem Landkreis Rostock ist auch der Landkreis Nordwestmecklenburg nach 2011 aus diesem einheitlichen Rhythmus gefallen. Damals hatte Birgit Hesse (SPD) die Wahl gewonnen. Sie wurde Anfang 2014 jedoch Arbeits- und Sozialministerin. Deshalb stand hier nach gut zweieinhalb Jahren wieder eine Landratswahl an – die Kerstin Weiss (SPD) gewann. Deshalb fand die Landratswahl in Nordwestmecklenburg 2021 statt.

Was macht eine Landrätin/ein Landrat?

Ein Landrat/eine Landrätin ist der/die gesetzliche Vertreter/in der Landkreise und leitet die Verwaltung. Als Verwaltungschef ist er/sie dafür zuständig, alle Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis zu erledigen.

Eigener Wirkungskreis – das umfasst alle Aufgaben, die dem Landkreis im Zuge seiner Selbstverwaltung obliegen. Aufgaben also, bei denen er selbst entscheiden kann, wie er sie umsetzt. Dazu gehören sowohl Pflichtaufgaben wie die Organisation der Abfallwirtschaft, der Schülerbeförderung oder Sozial- und Jugendhilfe, aber auch freiwillige Aufgaben wie die Sport- und Kulturförderung. Im eigenen Wirkungskreis bereiten Landräte die Beschlüsse des Kreistags vor – und führen sie aus.

Zum übertragenen Wirkungskreis gehören alle Aufgaben, die das Land den Landkreisen überträgt. Aufgaben also, die die Kreise quasi in deren Auftrag erfüllen. Dazu zählen beispielsweise das Pass- und Meldewesen, die Auszahlung von Sozialhilfe und Wohngeld, der Katastrophenschutz, die Arbeit des Kreisordnungsamtes, die Bauaufsicht, der Denkmalschutz und das Ordnungswesen. Diese Aufgaben führen Landräte unabhängig vom Kreistag auf Grundlage des geltenden Rechts aus. Sie unterliegen dabei der Fachaufsicht der Landesbehörden.

Wie lang ist die Amtszeit?

Landräte arbeiten hauptamtlich. Ihre Amtszeit beträgt laut Kommunalverfassung des Landes mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Zeitspanne legen die Kreise in ihren Hauptsatzungen fest. Alle sechs Landkreise haben sich für sieben Jahre entschieden, auch Nordwestmecklenburg.

Nieswandt gewinnt in Friedland

Neuer Bürgermeister in Friedland wird Frank Nieswandt (DIE LINKE). Er erhielt am Sonntag 53,1 Prozent der Stimmen, Matthias Noack (Freie Wählergemeinschaft Friedlands) kam bei der Stichwahl auf 46,9 Prozent. Wahlbeteiligung: 45,5 Prozent.

Die Stichwahl vom 9. Mai

Das Wahlergebnis vom 25. April

Hintergrund

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister/innen?

Bürgermeister/in von Friedland zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er/Sie übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in der Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister/eine Bürgermeisterin ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner/innen haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister/innen werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein/e Amtsinhaber/in zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtliche/r Bürgermeister/in werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er/sie schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister/innen gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister/innen keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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