Am 20. November ist der internationale Tag der Kinderrechte. Kinder sind zwar auch Menschen und daher Träger der Menschenrechte, aber Kinder haben auch besondere Bedürfnisse, die über die allgemeinen Menschenrechte hinausgehen. Deshalb verabschiedeten die Vereinten Nationen am 20. November 1989 die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Darin sind 40 Artikel formuliert, die sicherstellen soll, dass Kinder gut aufwachsen können.
Wenn man die Kinderrechte in Kategorien einteilen möchte, könnte man
- Schutzrechte
- das Recht auf angemessene Versorgung
- Politische Rechte
- Familienrechte
- das Recht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe
unterscheiden.
Die Schutzrechte beziehen sich – allgemein gesprochen – auf den Schutz von Kindern vor Gewalt gegen Körper und Seele. So dürfen Kinder z.B. nicht wegen ihrer Rasse, Hautfarbe, ihres Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder sonstigen Status des Kindes oder seiner Eltern diskriminiert werden. Das gilt für alle Menschen, ist also auch ein Menschenrecht. Die Kinderrechtskonvention erweitert dieses Recht jedoch um die Eltern, von denen Kinder ja stärker abhängig sind als Erwachsene.
Außerdem haben Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, wirtschaftlicher Ausbeutung, Suchtstoffen, bei bewaffneten Konflikten und vielem anderen, was ihnen an Körper oder Seele Schäden zufügen kann.
Selbstverständlich haben Kinder das Recht auf angemessene Versorgung. Das bedeutet auf „einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard“. Was das im Einzelnen ist, wird allerdings vermutlich von jedem unterschiedlich beurteilt. Extra ausgeführt wird in der Konvention u.a., dass Kinder Zugang zur Gesundheitsversorgung und soziale Sicherheit genießen müssen.
Die politischen Rechte der Kinder sind relativ umfangreich. Sie haben ein Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit, die nur den Beschränkungen unterliegt, die bei Erwachsenen auch angewendet werden. Sie dürfen nämlich nicht den die Rechte und den Ruf anderer beschädigen oder die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung und Volksgesundheit bedrohen. Darüber hinaus können sie ihre Meinung offen äußern, mit anderen Austauschen und Informationen jeder Art beschaffen, empfangen und weitergeben.
Kinder haben Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auch den Eltern gegenüber, die jedoch andererseits das Recht haben, ihre Kinder bei der Ausübung dieses Rechts zu leiten. Kinder genießen Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, um ihren Interessen und Forderungen Nachdruck zu verleihen. Ein Recht, dass die Aktiven bei Fridays for Future derzeit intensiv in Anspruch nehmen.
Grob formuliert haben Kinder ein Recht auf Eltern und Familie. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Rechte und Pflichten der Eltern zu achten, die ihre Kinder bei der Wahrnehmung ihrer Rechte leiten und führen sollen. Kinder dürfen nicht gegen ihren und den Willen der Eltern von ihnen getrennt werden, es sei denn es ist im Einzelfall zum Wohle des Kindes notwendig. Kinder haben darüber hinaus – was für uns in Deutschland möglicherweise seltsam anmutet – das Recht auf einen Namen von Geburt an und eine Staatsangehörigkeit, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Sie müssen dabei unterstützt werden, ihre Identität zu behalten.
Um das Recht auf Bildung abzusichern, muss zumindest die Grundschule verpflichtend und kostenlos sein. Aber auch alle anderen Bildungseinrichtungen müssen Kindern zugänglich sein und der Besuch finanziell unterstützt werden. Außerdem ist festgelegt, „dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht“. Mit anderen Worten, die Prügelstrafe ist in der Schule verboten. Die Bildung hat die Aufgabe, den Kindern nicht nur Wissen, sondern auch Werte wie Freiheit, Frieden und Toleranz zu vermitteln. Außerdem haben Kinder das Recht auf Ruhe und Freizeit und die Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Konvention über die Rechte des Kindes als einer der ersten Staaten der Welt am 26. Januar 1990 unterzeichnet. Am 5. April 1992 hat der Deutsche Bundestag die Konvention ratifiziert. Deutschland hat sich damit völkerrechtlich verpflichtet, die Konvention umzusetzen und über die Fortschritte bei der Durchsetzung der Kinderrechte regelmäßig an die Vereinten Nationen Bericht zu erstatten.
Gleichzeitig mit der Ratifizierung hinterlegte die damalige Bundesregierung eine Vorbehaltserklärung, in der sie erklärte, die Kinderrechtskonvention könne nicht „dahin ausgelegt werden, dass die widerrechtliche Einreise eines Ausländers in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dessen widerrechtlicher Aufenthalt dort erlaubt ist“. Außerdem behalte sich die Bundesregierung vor, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“. Am 15. Juli 2010 nahm die Bundesregierung den Vorbehalt zwar zurück, an den Bestehenden Gesetzen wurde jedoch nichts geändert.