Am 13. November sind die Rostockerinnen und Rostocker zur Wahl einer neuen Oberbürgermeisterin/eines neuen Oberbürgermeisters aufgerufen. Die Bürgerschaft der Hansestadt hat den Termin auf einer Dringlichkeitssitzung am Mittwoch mit großer Mehrheit beschlossen. Eine mögliche Stichwahl ist für den 27.11. angesetzt.
Die Neuwahl in der größten Stadt des Landes ist notwendig geworden, weil der bisherige Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen (parteilos) als Wirtschaftsminister nach Schleswig-Holstein gewechselt war.
Wahlvorschläge zur Wahl am 13. November müssen bis Ende August eingereicht werden.
Hintergrund
Die Amtszeit eines (Ober-) Bürgermeisters/einer (Ober-) Bürgermeisterin in hauptamtlich verwalteten Städten/Gemeinden beträgt laut Kommunalverfassung (Paragraf 37) mindestens sieben und höchstens neun Jahre. Die genaue Amtszeit bestimmen die Kommunen in ihrer Hauptsatzung. In Rostock dauert sie sieben Jahre.
Bürgermeister oder Oberbürgermeister? Welche der beiden Amtsbezeichnungen ein hauptamtliches Stadtoberhaupt trägt, regelt die Kommunalverfassung in § 38. Darin heißt es: „In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten führt er (der Bürgermeister, Anm. d. Red.) die Bezeichnung Oberbürgermeister, sofern die Hauptsatzung nicht die Bezeichnung Bürgermeister vorsieht.“ Aktuell gibt es in MV fünf Oberbürgermeister: in Greifswald, Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund.