Dringlichkeitssitzung im Landtag

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Foto: S. Kuska

Heute trifft sich der Landtag. Und zwar außerplanmäßig. Grund dafür ist die Pandemie. Die Landesregierung hat die Sitzung beantragt, um Abgeordnete und Öffentlichkeit über die aktuelle Corona-Lage zu informieren. Los geht’s um 13 Uhr. 

Aufhänger für die Dringlichkeitssitzung sind die Öffnungsschritte, die Bund und Länder vor wenigen Tagen in ihrer gemeinsamen Konferenz vereinbart haben. Und über die Simone Oldenburg als stellvertretende Ministerpräsidentin nun in einer Regierungserklärung den Landtag – und damit auch die Öffentlichkeit – informiert. 

Stichwort: Dringlichkeitssitzung

Der Zeitplan des Landtags sieht in der Regel für jeden Monat eine Sitzungswoche vor. Außer in den Ferien: Das sind sitzungsfreie Zeiten. So kommt es, dass sich auf die zwölf Monate eines Jahres neun Sitzungswochen verteilen. Jede Sitzungswoche beginnt mittwochs und hat zwei bis drei aufeinanderfolgende Sitzungstage. Ob sich die Beratungen auf zwei oder drei Tage verteilen, hängt davon ab, wie viele Themen zur Debatte stehen. Die nächste reguläre Sitzung findet am 9. März statt. 

Für Dringlichkeitssitzungen gibt es, logischerweise, keinen definierten Rhythmus. Sie werden anberaumt, wenn es erforderlich ist. Das geschieht entweder – so wie am Montag – auf Verlangen der Landesregierung. Oder aber auf Ersuchen des Landtags. Das müssen dann aber mindestens 25 Prozent aller Landtagsmitglieder mit einer Unterschrift auf dem Antrag einfordern, besagt die Geschäftsordnung des Landtags in Paragraf 72. 

Für außerplanmäßige Sitzungen gibt es damit auch keinen festen Wochentag. Diesmal ist es ein Montag. Sie fielen aber auch schon auf Dienstage, Donnerstage und Freitage. Den genauen Termin setzt die Landtagspräsidentin im Benehmen mit dem Ältestenrat fest. Dabei muss sie sich „an der Dringlichkeit des Beratungsgegenstandes, dem Sitzungsrhythmus des Landtages und dem Terminwunsch der Antragstellerinnen oder Antragsteller orientieren. In jedem Fall muss die Dringlichkeitssitzung innerhalb von 10 Werktagen, in den Parlamentsferien innerhalb von 15 Werktagen nach dem Verlangen stattfinden“. So steht es ebenfalls in Paragraf 72 der Geschäftsordnung.

Stichwort: Regierungserklärung 

Regierungserklärungen sind eine besondere Form des Rederechts. Darin erläutern Landes- oder Bundesregierung dem Parlament und der Öffentlichkeit ihre zentralen politischen Leitlinien, Pläne oder Entscheidungen. Das geschieht sowohl in Landtagen als auch im Bundestag traditionell zu Beginn einer Amtszeit. Im Laufe der Wahlperiode können aber auch aktuelle Themen Anlass dafür sein – so wie die Corona-Krise. In der Regel werden die Reden von den Regierungschefs/Regierungschefinnen gehalten. Diesmal übernimmt das jedoch Simone Oldenburg. Als stellvertretende Regierungschefin von MV vertritt sie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. 

Durch die Regierungserklärung und die anschließende Debatte im Landtag nimmt das Parlament seine Öffentlichkeitsfunktion wahr, nach der die unterschiedlichen Ansichten und Meinungen zu Gehör gebracht werden müssen. Dies dient zudem der parlamentarischen Kontrolle gegenüber der Regierung.

Die Dringlichkeitssitzung kann ab 13 Uhr unter www.landtag-mv.de im Live-Stream verfolgt werden.

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