Vom Kreuz zum Ergebnis

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Quelle: pixabay

Wahlsonntag. 19 Uhr. Für die Wahlvorstände in den Wahllokalen stapelt sich jetzt die Arbeit. Beim Auszählen sind alle gefragt: Wahlvorsteher. Schriftführer. Beisitzer. Den Anfang macht die Bundestagswahl. 

Eine Wahl, vier Stapel 

Zuerst vergleichen die Wahlhelfer/innen, ob die Anzahl der Stimmzettel in der Urne mit den Vermerken über die abgegebenen Stimmen im Wählerverzeichnis übereinstimmt. 

Dann bilden sie vier Stapel. Stapel 1 – das sind alle Zettel, auf denen die Wähler/innen beide Stimmen derselben Partei gegeben haben. Diese werden dann wiederum nach Parteien aufgeteilt, erläutert Steffen Liebknecht, stellvertretender Kreiswahlleiter in Schwerin. Auf Nummer 2 stapeln sich diejenigen, die nur ein Kreuz enthalten oder auf denen beide Stimmen unterschiedlichen Parteien gegeben wurden. Stapel 3 ist für leere Stimmzettel gedacht. Auf dem letzten Stapel landen all jene Zettel, die unklar gekennzeichnet, bemalt oder beschriftet sind. 

Beim Zählen gilt: Eins, drei, zwei, vier

Nun wird gezählt. Zuerst Stapel 1 und 3. Dann ab mit den Ergebnissen ins Formular für die Wahlniederschrift. Nun ist Nummer 2 dran. Sortiert nach Erst- und Zweitstimme. Zum Schluss nimmt sich der Wahlvorstand den letzten Stapel vor. Zettel für Zettel prüft er, ob die Markierungen den Wählerwillen klar erkennbar oder den Stimmzettel ungültig machen. Die Ergebnisse werden in ein Formular für die Schnellmeldung eingetragen und so schnell wie möglich telefonisch an die Gemeinde übermittelt.

Bei der Landtagswahl geht’s bis fünf

Nun ist die Landtagswahl dran. Das Prinzip ist gleich. Einziger Unterschied: Die Wahlhelfer müssen jetzt fünf Stapel bilden, sagt Steffen Liebknecht – weil sie eindeutig ungültige Stimmzettel von denen trennen müssen, die unklar markiert sind und einen genaueren Draufblick benötigen. 

Zum Schluss unterschreiben Wahlvorsteher, Schriftführer und Beisitzer die Niederschriften und versiegeln die Unterlagen. Jetzt ist im Wahllokal Feierabend. Bei den vielen Freiwilligen für die gut 350 Briefwahlbezirke auch.

Die Grafik zeigt, wie das Ergebnis der Bundestagswahl ermittelt wird. Für eine größere Ansicht aufs Bild klicken. Quelle: Der Bundeswahlleiter

Eine weite Zahlenreise

Für die Zahlen geht es von den Gemeinden telefonisch weiter zu ihren Kreiswahlleitungen. Diese übermitteln die Ergebnisse elektronisch an Landeswahlleiterin Gudrun Beneicke. Wenn die letzte Zahl bei ihr eingetroffen ist, veröffentlicht sie die beiden vorläufigen Wahlergebnisse. 

Für das vorläufige Ergebnis zur Landtagswahl ist die Reise hier beendet. Bei der Bundestagswahl wartet nun Bundeswahlleiter Georg Thiel auf die Ergebnisse aus den Ländern. Sobald alle 16 Landeswahlleitungen sich gemeldet haben, gibt er das vorläufige Ergebnis für das gesamte Bundesgebiet bekannt.

Nach ein paar Tagen ist es amtlich 

Bis die amtlichen Ergebnisse für beide Wahlen feststehen, werden ein paar Tage vergehen. Vorher werden alle Wahlniederschriften an die Gemeinden und Kreiswahlleiter geschickt, dort zu Kreisergebnissen zusammengefasst und vom Kreiswahlausschuss bestätigt. Von hier geht’s weiter zur Landeswahlleiterin. Sie fasst die Kreisergebnisse zum Landesergebnis zusammen – das der Landeswahlausschuss dann noch bestätigen muss. Für das amtliche Endergebnis zur Landtagswahl ist das der letzte Schritt. Dann kann die Landeswahlleiterin es bekannt geben. 

Die Zahlen zur Bundestagswahl wandern dagegen weiter zum Bundeswahlleiter. Bei ihm wird nun aus den Ergebnissen aller Länder das offizielle Endergebnis. Wenn der Bundeswahlausschuss es bestätigt hat, wird Georg Thiel es verkünden.

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