Wer redet wann im Landtag?

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Quelle: Tumisu/pixabay

Drei Sitzungstage, 60 Tagesordnungspunkte: In der letzten Sitzungswoche dieser Wahlperiode gibt es für die Landtagsabgeordneten noch einmal eine Menge zu debattieren. In welcher Reihenfolge die Rednerinnen und Redner dabei ans Mikrofon treten, ist kein Zufall.

Wer bestimmt die Reihenfolge der Redner/innen? 

Das ist Aufgabe der Landtagspräsidentin. So steht es in Paragraf 82, Absatz 1 der Landtags-Geschäftsordnung.

Woher weiß die Landtagspräsidentin, wer das Wort ergreifen möchte? 

Wer sich zu einem Thema äußern möchte, zeigt das vorab beim Schriftführer/der Schriftführerin an. Ausgehend von den angemeldeten Rednern wird eine Rednerliste erstellt. Mitunter kommt es vor, dass sich im Verlauf einer Debatte neben den angemeldeten Hauptrednern noch weitere Abgeordnete zu Wort melden möchten. Sie werden dann zusätzlich auf die Rednerliste gesetzt. Voraussetzung: Die Fraktion, aus der der weitere Redner kommt, hat noch Redezeit übrig. 

In welcher Reihenfolge werden die Redner/innen aufgerufen? 

Wer Landtagsdebatten verfolgt, erkennt ein wiederkehrendes Muster. Dieses basiert auf der Maßgabe, „Rücksicht auf verschiedene politische Auffassungen zu nehmen“. Aber auch auf Rede und Gegenrede sowie auf die Stärke der Fraktionen. Was in der Geschäftsordnung etwas abstrakt klingt, zeigt sich in der Praxis, vereinfacht gesagt, so: Die Redner/innen der Koalitionsfraktionen und der Opposition wechseln sich in der Regel ab. Spricht ein Mitglied der Landesregierung, tritt danach zumeist ein Vertreter/eine Vertreterin der Opposition ans Mikrofon. 

Wie viele Redner/innen kann eine Fraktion ans Rednerpult schicken? 

Die Anzahl ist nicht pauschal beschränkt. So lange eine Fraktion Redezeit hat, kann sie Vertreter ans Rednerpult schicken. 

Muss sich jede Fraktion zu einem Thema äußern? 

Sich in einer Debatte zu äußern, gibt allen Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Positionen zu einem Sachverhalt deutlich zu machen. Eine Pflicht, sich mit einem Redebeitrag an der Debatte zu beteiligen, gibt es aber nicht. 

Dürfen Redner/innen beliebig lang sprechen?

Nein. Dafür gibt es klare Vorgaben. Diese richten sich nach der vereinbarten Dauer der Aussprache und nach der Stärke der Fraktionen. Die Einbringung eines Antrags oder Gesetzentwurfs sollte zum Beispiel nicht länger als zehn Minuten dauern. In der Debatte dazu haben alle Fraktionen eine Grundredezeit von fünf Minuten. Für jedes Mitglied erhält eine Fraktion noch einmal 30 Sekunden dazu. Fraktionslose Abgeordnete dürfen bis zu drei Minuten sprechen. Mit Einvernehmen des Ältestenrats können aber auch Abweichungen vereinbart werden. 


Und nun, für alle, die es genauer wissen wollen: Drei Beispiele, die das Grundschema der Redereihenfolge verdeutlichen:

Beispiel 1: Die Koalitionsfraktionen bringen einen Antrag oder Gesetzentwurf ein

  • Erster Redner: Ein Vertreter/eine Vertreterin der Koalitionsfraktion bringt das Thema ein – erläutert also, worum es geht. Ob die SPD oder CDU am Rednerpult steht, hängt davon ab, von dem die Initiative für das Thema ausgeht. 
  • Zweiter Redner: Wenn ein Mitglied der Landesregierung, also die Ministerpräsidentin, eine Ministerin oder ein Minister, zu dem Antrag oder Gesetzentwurf Stellung nehmen möchte, erfolgt das in der Regel an zweiter Stelle. Meldet sich kein Mitglied der Landesregierung zu Wort, rutschen alle weiteren Redner eine Position nach vorn. 
  • Dritter Redner: Das ist ein Mitglied der Opposition. Jetzt kommt die Oppositionsstärke zum Tragen. Die AfD hat mehr Sitze als DIE LINKE. Deshalb ist nun ein Redner der AfD an der Reihe. 
  • Vierter Redner: Jetzt schickt die Koalitionsfraktion, die noch nicht gesprochen hat, jemanden ans Mikrofon.
  • Fünfter Redner: DIE LINKE als Opposition.
  • Sechster Redner: Zum Schluss der Debatte ergreift normalerweise noch einmal die Fraktion das Wort, die den Gesetzentwurf oder Antrag in den Landtag eingebracht hat. 
  • Wortmeldungen fraktionsloser Abgeordneter oder weiterer Redner aus den Fraktionen können die Rednerliste verlängern. 

Beispiel 2: Die Oppositionsfraktionen bringen einen Antrag oder Gesetzentwurf ein. 

  • Erster Redner: Ein Vertreter der Opposition, also die AfD oder DIE LINKE – je nach dem, wer den Antrag einbringt. 
  • Zweiter Redner: Ein Mitglied der Landesregierung. Spricht kein Mitglied der Landesregierung tritt an die Stelle die stärkere der beiden Koalitionsfraktionen – also die SPD. 
  • Dritter Redner: Ein Mitglied der zweiten Oppositionsfraktion.
  • Vierter Redner: Ein Mitglied der Koalitionsfraktion. Hat zu Beginn ein SPD-Mitglied der Landesregierung gesprochen, stammt der Redner/die Rednerin nun aus der CDU. Und umgekehrt. Hat kein Mitglied der Landesregierung gesprochen, ist nun die kleinere Koalitionsfraktion dran – also die CDU. 
  • Fünfter Redner: Hat zu Beginn ein Mitglied der Landesregierung gesprochen, folgt nun die Koalitionsfraktion, die noch nicht gesprochen hat. Hat kein Mitglied der Landesregierung gesprochen, ergreift nun, zum Schluss der Debatte, normalerweise noch einmal die Oppositionsfraktion das Wort, die den Gesetzentwurf oder Antrag in den Landtag eingebracht hat. Anderenfalls schließt sie sich als sechster Redner an. 
  • Wortmeldungen fraktionsloser Abgeordneter oder weiterer Redner aus den Fraktionen können die Rednerliste verlängern. 

Beispiel 3: Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf ein

  • Erster Redner: Ein Mitglied der Landesregierung. 
  • Zweiter Redner: Ein Mitglied der stärksten Oppositionsfraktion – also der AfD. 
  • Dritter Redner: Ein Mitglied der Koalitionsfraktion. Hat zu Beginn ein SPD-Mitglied der Landesregierung gesprochen, stammt der Redner/die Rednerin nun aus der CDU. Und umgekehrt. 
  • Vierter Redner: DIE LINKE als Oppositionsfraktion. 
  • Fünfter Redner: Die Koalitionsfraktion, die noch nicht gesprochen hat.
  • Wortmeldungen fraktionsloser Abgeordneter oder weiterer Redner aus den Fraktionen können die Rednerliste verlängern. 

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