Waren wählt am Sonntag

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Und zwar einen Bürgermeister. Die siebenjährige Amtszeit von Norbert Möller läuft zum Jahresende aus. Wer tritt an? Wie wird gewählt? Was ist unter Corona anders? Fünf Fragen und Antworten.

Wer wird Bürgermeister von Waren? Fünf Kandidaten stehen zur Wahl. Foto: Olaf Jentzsch/pixabay

Wer tritt an?

Zur Wahl stehen fünf Kandidaten:

  • Amtsinhaber Norbert Möller, SPD
  • Christian Holz, CDU
  • Toralf Schnur, FDP/MUG
  • Jörg Krüger (Einzelbewerber)
  • Thomas Splitt (Einzelbewerber)

Wer darf wählen?

Zur Wahl aufgerufen sind etwas mehr als 18.000 Wahlberechtigte. Wählen darf, wer seinen Hauptwohnsitz in Waren (Müritz) hat, mindestens 16 Jahre alt ist, im Wählerverzeichnis steht bzw. einen Wahlschein erhalten hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler kann eine Stimme abgeben. Über Briefwahl. Oder von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal. 16 Wahllokale gibt es. Welches für mich zuständig ist? Das steht auf der Wahlbenachrichtigung. Alle Wahlräume sind barrierefrei. Wahlberechtigte sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Verlangen des Wahlvorstands ist auch ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vorzulegen, so die Gemeindewahlleiterin. Erreicht am Sonntag kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird es am 27. September zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl geben. Wer dann die meisten Stimmen erhält, tritt das Amt am 1. Januar 2021 an.

Was muss in Corona-Zeiten beachtet werden?

In den Wahllokalen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Ein Mund-Nasen-Schutz ist ebenfalls erforderlich. Wer sich in Quarantäne befindet, kann sein Wahlrecht über Briefwahl wahrnehmen. Die Unterlagen können bis Freitag, 11. September, 13 Uhr per Post, E-Mail oder persönlich beantragt werden. Sie haben plötzlich Erkältungssymptome oder werden anderweitig krank? Dann können Sie den Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahltag bis 15 Uhr stellen. Bitte bevollmächtigen Sie in dem Fall eine dritte Person, die Unterlagen abzuholen.

Worin unterscheiden sich hauptamtliche und ehrenamtliche Bürgermeister?

Bürgermeister von Waren (Müritz) zu sein, ist eine hauptamtliche Aufgabe. Er übt dieses Amt also nicht (gegen eine Aufwandsentschädigung) in seiner Freizeit aus, sondern als Hauptberuf und wird dafür auch bezahlt. Ob ein Bürgermeister ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist, hängt vom Status der Kommune ab. Vereinfacht gesagt bedeutet das: In Städten oder Gemeinden, die mindestens 5.000 Einwohner haben, arbeitet der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hauptamtlich.

Unterschiede zeigen sich auch…

  • … in der Amtszeit: Ehrenamtliche Bürgermeister werden für fünf Jahre gewählt – und zwar immer zum selben Zeitpunkt wie die Gemeindevertretungen. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Amtsinhaber zurücktritt oder stirbt: Dann wird außerplanmäßig neu gewählt. Hauptamtliche Bürgermeister werden für mindestens sieben und höchstens neun Jahren gewählt. Die genaue Dauer regeln die Kommunen über ihre Hauptsatzung selbst.
  • … in den Voraussetzungen zur Wahlzulassung: Wer hauptamtlicher Bürgermeister werden will, darf nicht älter als 60 Jahre alt sein. Oder – sofern er schon im Amt ist und wiedergewählt werden möchte – höchstens 64 Jahre. Für ehrenamtliche Bürgermeister gibt es hingegen keine Altersbeschränkung.
  • Noch ein Unterschied: Im Gegensatz zu ihren ehrenamtlichen Kollegen haben hauptamtliche Bürgermeister keinen Sitz in der Stadt-/Gemeindevertretung.

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