Landtag: Befragung der Landesregierung

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Befragung der Bundeskanzlerin und Regierungsbefragung im Bundestag

Auf Bundesebene einigten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode auf die Überarbeitung des Formats der Regierungsbefragung. Damit haben sie den Forderungen nach lebhafteren politischen Debatten und einer wirksameren parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung nachgegeben. Bei jeder Befragung der Bundesregierung muss jetzt mindestens ein/e Minister*in anwesend sein und die genauen Fragestellungen müssen im Vorfeld nicht mehr dem Bundestagspräsidenten überreicht werden. Zuvor reichte es aus, wenn Staatssekretäre*innen die schriftlich eingereichten Fragen der Abgeordneten beantworteten. Des Weiteren kann die Bundeskanzlerin drei Mal im Jahr direkt von den Abgeordneten befragt werden. Diese Änderungen sollen dazu führen, dass Abgeordnete als Repräsentanten des Volkes ihre Fragen direkt und ungefiltert an die Bundesregierung stellen können.

Die Regierungsbefragung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern

Aufgrund der positiven Reaktionen auf die Befragung der Bundeskanzlerin im Bundestag, wurde beschlossen, auch die Fragestunde im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nach der Sommerpause 2019 nicht mehr wie gewohnt stattfinden zu lassen. Aus der Fragestunde wird die Befragung der Landesregierung. Sie findet in jeder Sitzungswoche ein Mal statt und dauert 60min. Die entsprechende Drucksache findet ihr hier und die angenommene Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses an dieser Stelle.

Mitglieder des Landtags dürfen der Landesregierung Fragen zu aktuellen Themen und den vorangegangenen Kabinettssitzungen stellen. Für das Stellen der Frage haben die Abgeordneten maximal zwei Minuten Zeit. Des Weiteren soll es möglich sein, eine kurze Antwort auf die jeweilige Frage zu geben. Zu jeder Antwort darf der/die Fragesteller*in eine Nachfrage stellen.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass die konkreten Fragen nicht mehr am Donnerstag vor der Sitzungswoche eingereicht werden müssen. In Zukunft reicht es aus, lediglich die Themen der Fragen bis Freitag 10.00 Uhr vor der jeweiligen Sitzungswoche der Landtagspräsidentin vorzulegen. Dadurch hat die Landesregierung nicht mehr die Möglichkeit die Antworten auf die Fragen schriftlich vorzubereiten und schließlich vorlesen zu lassen. Das zuständige Mitglied der Landesregierung muss spontan auf die zuvor unbekannte Frage reagieren.

Was bringen die neuen Regelungen zur Regierungsbefragung?

Auf Bundesebene hat die überarbeitete Regierungsbefragung bisher dazu geführt, dass die Antworten nicht so eindeutig und genau waren, wie bei den schriftlich eingereichten Fragen, da zuvor nur die groben Themen bekannt sind und keine Zeit für Recherche bleibt. Gleichzeitig wird jedoch die Kontrolle der Landesregierung wirksamer sowie die Debatten interessanter, da die Reaktionen der Regierungsmitglieder in spontanen Debattensituation beobachtet werden können.


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