Stichwort: Aktuelle Stunde

Vom / Landtag

Was ist eine Aktuelle Stunde?

Bei der Aktuellen Stunde handelt es sich um eine Kurzdebatte, die in Parlamenten wie dem Deutschen Bundestag oder den Landtagen stattfindet. Den Gegenstand solcher Debatten bilden meist aktuelle Angelegenheiten aus dem Bereich der Bundes- bzw. Landespolitik.  

Wie erfolgt die Beantragung einer Aktuellen Stunde?

Die Beantragung einer Aktuellen Stunde erfolgt in schriftlicher Form seitens einer der Fraktionen des Landtages und muss der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten spätestens am Donnerstag vor einer anstehenden Sitzungswoche eingereicht werden. Der Ältestenrat setzt die Aussprache über den jeweiligen Antragsgegenstand auf die Tagesordnung der kommenden Sitzungswoche. Das Antragsrecht geht reihum, es wechselt dabei zwischen den Fraktionen in der Reihenfolge ihres Stärkeverhältnisses. Die Formulierung des zur Debatte gestellten Gegenstandes muss kurz und sachlich gefasst und frei von Wertungen und Unterstellungen sein.  

Wie lange dauert eine Aktuelle Stunde?

Wie bereits aus der Bezeichnung ersichtlich wird, dauert die Aktuelle Stunde im Regelfall 60 Minuten. Da eventuelle Redezeiten von Mitgliedern der Regierung in der Zeitmessung jedoch nicht berücksichtigt werden, kann es durchaus zu einer Überschreitung der angesetzten Zeitspanne kommen. Die Redezeit wird dem Stärkeverhältnis entsprechend auf die Fraktionen aufgeteilt. Die Redezeit jeder Rednerin bzw. jedes Redners beträgt dabei maximal 10 Minuten.

Warum werden Aktuelle Stunden beantragt?

Die Aktuelle Stunde bietet den Fraktionen im Landtag Gelegenheit, ihre Position zu bestimmten Themen darzustellen und die Landesregierung auf aktuelle Angelegenheiten aufmerksam zu machen.

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