Der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme

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Zur Wahl am 24. September möchten wir Fragen beantworten und Hintergründe liefern. Heute: Was ist die Erststimme? Und was wähle ich mit der Zweitstimme?

Erststimme

Bei der Bundestagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er eine Kandidatin/einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Wer die meisten Erstimmen erhält, gewinnt das Direktmandat. (Hier alle Kandidaten aus MV) Da es insgesamt 299 Wahlkreise gibt (in MV sind es sechs), können sich auch ebenso viele Abgeordnete über die Erststimme ihren Platz im Bundestag sichern. Durch dieses Prinzip wird sichergestellt, dass dort jede Region vertreten ist.

Zweitstimme

Die Zweitstimme entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und ist somit die wichtigere Stimme. (Hier die Stimmzettel für MV) Vereinfacht gesagt: Hat eine Partei z.B. 30 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, bekommt sie im Regelfall auch mindestens 30 Prozent der mindestens 598 Sitze (Infos zu Überhang- und Ausgleichsmandaten: hier). Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Auf der festgelegten Liste sind die Kandidaten vermerkt, die für diese Partei in den Bundestag einziehen sollen. Entscheidend ist dabei die Reihenfolge.

Wie verhalten sich Erst- und Zweitstimme zueinander?

Die Zweitstimme bestimmt die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also wie viele Sitze eine Partei insgesamt sowie je nach Bundesland erhält. Diese Sitze werden zunächst mit den gewählten Direktkandidaten besetzt. Erst danach folgen die Kandidaten der Landeslisten.

Dabei kann es auch vorkommen, dass gar kein Kandidat über die Landeslisten in den Bundestag kommt. Das tritt ein, wenn eine Partei bereits so viele Direktmandate gewonnen hat, wie ihr Sitze zustehen. Zur Bundestagswahl 2013 war das bei der CDU in MV der Fall. Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate als ihr Sitze zustehen, ziehen diese Kandidaten als Überhangmandate ins Parlament.

Gewusst?

Die Landeslisten können auch nach der Wahl noch einmal wichtig werden. Und zwar dann, wenn ein Abgeordneter sein Mandat niederlegt oder stirbt. Für ihn rückt der nächste, noch nicht berücksichtigte Kandidat nach. Gibt es keinen mehr, bleibt der Sitz unbesetzt. Das ist auch der Grund, warum der aktuelle Bundestag ursprünglich 631 Abgeordnete hatte und jetzt 630. Im Herbst 2015 gab Katherina Reiche ihr Mandat auf. Sie saß aus Brandenburg für die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Dieser Sitz wurde nicht nachbesetzt, weil die brandenburgische Landesliste bereits erschöpft war.

Und hier die Erklärung im Video der Bundeszentrale für politische Bildung:

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