Stichwort: 1. Mai

Viele Kalenderblätter liegen übereinander. Ein Pin hält sie zusammen. Ganz oben liegt das Kalenderblatt vom 1. Mai.
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Am 1. Mai ist Tag der Arbeit. In Deutschland ist das ein gesetzlicher Feiertag. Warum das so ist? Ein Blick zurück auf die Ursprünge in Europa, Deutschland und MV.

Neun gesetzliche Feiertage gelten in allen Bundesländern: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, die beiden Weihnachtsfeiertage – und der 1. Mai.

Dessen europäische Geschichte beginnt im Jahr 1889 in Paris. Dort kommen damals sozialistische Gewerkschaften und Parteien aus der ganzen Welt zu einem Internationalen Arbeitskongress zusammen. Die Delegierten beschließen dort, dass am 1. Mai des kommenden Jahres in allen Ländern eine internationale Kundgebung stattfinden soll. Zentrale Forderung: ein Acht-Stunden-Arbeitstag.

Die Arbeiterbewegung ist zum Zeitpunkt des Beschlusses jedoch weit älter. Selbst in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und in Pommern kann sie bereits auf eine 40-jährige Geschichte zurückblicken: Sie hat 1848/49 mit der Gründung von Arbeitervereinen begonnen, die für eine demokratische Verfassung, für kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne kämpften. In den 1860er-Jahren wird für die Rechte der Arbeiter gestreikt, Anfang der 1870er-Jahre werden erste Gewerkschaften gegründet. Sie werden zusammen mit den Arbeitervereinen durch die Sozialistengesetze 1878 verboten.

Acht Stunden und Frauen im Fokus

Zentrales Thema der Maifeiern ab dem 1. Mai 1890 bleibt der Acht-Stunden-Tag. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts rücken aber auch die Frauen stärker in den Fokus. Nicht nur, weil sie für ihre Arbeit wesentlich schlechter entlohnt werden. Sondern zunehmend auch im Hinblick auf das Frauenwahlrecht, von dem sich die Arbeiterbewegung und mithin die Sozialdemokratie weitere Stimmzuwächse erhoffen.

In der Weimarer Republik wird der 1. Mai zum ersten Mal ein Feiertag, durch ein Reichsgesetz, das sich ausschließlich auf den 1. Mai 1919 bezieht. Für die Folgejahre sollten die Länder eigene Festlegungen treffen. Nachdem der Landtag in Neustrelitz einen entsprechenden Antrag der SPD abgelehnt hat, scheitern die Sozialdemokraten 1928 auch im Landtag von Mecklenburg-Schwerin mit einem Gesetzentwurf zum 1. Mai als Feiertag. 

1933 erklären die Nationalsozialisten den 1. Mai zum „Tag der nationalen Arbeit“. Einen Tag später dringen Angehörige der SA und SS in viele freie Gewerkschaftshäuser ein, besetzen diese und nehmen zahlreiche Gewerkschaftssekretäre in „Schutzhaft“. Am 10. Mai 1933 werden die Gewerkschaften aufgelöst und gehen in der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) auf. Sie sollte einen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Sinne der deutschen „Volksgemeinschaft“ herstellen.

Ein Feiertag in Ost und West

Nach 1945 wird der 1. Mai als Feiertag sowohl in der sowjetisch besetzten Zone als auch in der 1949 gegründeten DDR beibehalten, nun allerdings als „Kampftag der internationalen Arbeiterklasse für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. Die Mai-Demonstrationen sind staatlich organisiert, Schulen und Arbeitskollektive zur Teilnahme verpflichtet.

Westdeutschland behält den Maifeiertag ebenfalls bei, als Tag der Arbeit. Mit politischen Kundgebungen und kulturellen Veranstaltungen. 

Nach der Wiedervereinigung bilden die westdeutschen Einzelgewerkschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Strukturen in Ostdeutschland. Der Organisationsgrad der Arbeitnehmer erreicht jedoch nicht die Stärke westdeutscher Verbände. Andererseits gehen die ostdeutschen Kollegen eher neue Wege, um insbesondere junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Azubis anzusprechen. Mit der Jobparade, einer Rave-Party als Adaption der Berliner Loveparade, verbindet der DGB Mecklenburg-Vorpommern den Protest gegen den Mangel an Lehrstellen und Arbeitsplätzen mit jugendgerechter Ansprache. Bis 2005 gibt es die Jobparade. Auf ihrem Höhepunkt im Jahr 2000 zählt sie 45.000 Besucher. 

Fünf Veranstaltungen in MV

Bundesweite Demonstrationen und Kundgebungen: Sie gehören auch heute noch zum 1. Mai dazu. In Mecklenburg-Vorpommern hat der Deutsche Gewerkschaftsbund fünf Veranstaltungen geplant: in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Torgelow.