Der Tag der Arbeit. Hier unser Hintergrund zum 1. Mai, der Blick zurück auf die Ursprünge in Europa, Deutschland und MV.
Neun gesetzliche Feiertage gelten in allen Bundesländern: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, die beiden Weihnachtsfeiertage – und der 1. Mai.
Die Geschichte des 1. Mai in Europa beginnt im Jahr 1889 in Paris. Die Sozialistische Internationale beschließt damals, dass am 1. Mai des kommenden Jahres in allen Ländern eine internationale Kundgebung stattfinden soll. Die Forderung lautet: Acht-Stunden-Tag.
Die Arbeiterbewegung ist zum Zeitpunkt des Beschlusses jedoch weit älter. Selbst in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und in Pommern kann sie bereits auf eine 40-jährige Geschichte zurückblicken: Sie hat 1848/49 mit der Gründung von Arbeitervereinen begonnen, die für eine demokratische Verfassung, für kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne kämpften. In den 1860er-Jahren wird für die Rechte der Arbeiter gestreikt, Anfang der 1870er-Jahre werden erste Gewerkschaften gegründet. Sie werden zusammen mit den Arbeitervereinen durch die Sozialistengesetze 1878 verboten.
Acht Stunden und Frauen im Fokus
Zentrales Thema der Maifeiern ab dem 1. Mai 1890 bleibt der Acht-Stunden-Tag. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts rücken aber auch die Frauen stärker in den Fokus. Nicht nur, weil sie für ihre Arbeit wesentlich schlechter entlohnt werden, sondern zunehmend auch im Hinblick auf das Frauenwahlrecht, von dem sich die Arbeiterbewegung und mithin die Sozialdemokratie weitere Stimmzuwächse erhoffen.
In der Weimarer Republik wird der 1. Mai zum ersten Mal ein Feiertag, durch ein Reichsgesetz, das sich ausschließlich auf den 1. Mai 1919 bezieht. Nachdem der Landtag in Neustrelitz einen entsprechenden Antrag der SPD abgelehnt hat, scheitern die Sozialdemokraten 1928 auch im Landtag von Mecklenburg-Schwerin mit einem Gesetzentwurf zum 1. Mai als Feiertag.
Während sie Kommunisten und Sozialdemokraten systematisch verfolgen und verhaften, machen die Nationalsozialisten 1933 den 1. Mai als „Tag der nationalen Arbeit“ zum gesetzlichen Feiertag. Am folgenden Tag dringen Angehörige der SA und SS in viele freie Gewerkschaftshäuser ein, besetzen diese und nehmen zahlreiche Gewerkschaftssekretäre in „Schutzhaft“. Am 10. Mai 1933 werden die Gewerkschaften aufgelöst und gehen in der „Deutschen Arbeitsfront“ (DAF) auf. Sie sollte einen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Sinne der deutschen „Volksgemeinschaft“ herstellen.
Ein Feiertag in Ost und West
Nach 1945 wird der 1. Mai als Feiertag sowohl in der sowjetisch besetzten Zone als auch in der 1949 gegründeten DDR beibehalten, nun allerdings als „Kampftag der internationalen Arbeiterklasse für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. Die Einzelgewerkschaften werden zu unselbstständigen Gliederungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der seinerseits unter Führung der SED steht.
Westdeutschland behält den Maifeiertag ebenfalls bei, als Tag der Arbeit. Nach der Wiedervereinigung bilden die westdeutschen Einzelgewerkschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund Strukturen in Ostdeutschland. Der Organisationsgrad der Arbeitnehmer erreicht jedoch nicht die Stärke westdeutscher Verbände. Andererseits gehen die ostdeutschen Kollegen eher neue Wege, um insbesondere junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Azubis anzusprechen. Mit der Jobparade, einer Raveparty als Adaption der Berliner Loveparade, verband der DGB Mecklenburg-Vorpommern den Protest gegen den Mangel an Lehrstellen und Arbeitsplätzen mit jugendgerechter Ansprache. Bis 2005 gab es die Jobparade. Auf ihrem Höhepunkt im Jahr 2000 zählte sie 45.000 Besucher.
Seit vielen Jahren steht der 1. Mai auch immer wieder im Zeichen des Protestes gegen den Rechtsextremismus, ohne dass die Anliegen der Arbeitnehmerschaft aus den Augen verloren wurden.