
Neun gesetzliche Feiertage gelten in allen Bundesländern: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, die beiden Weihnachtsfeiertage – und der 1. Mai. Hier unser Hintergrundstück zum Tag der Arbeit. In Europa, Deutschland und MV.
Die Geschichte des 1. Mai in Europa beginnt im Jahr 1889 in Paris. Die Sozialistische Internationale hat damals beschlossen, dass am 1. Mai des kommenden Jahres in allen Ländern eine internationale Kundgebung stattfinden soll. Die Forderung lautet: Achtstundentag.
Die Arbeiterbewegung war zum Zeitpunkt des Beschlusses weit älter. Selbst in den Großherzogtümern Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und in Pommern konnte die Arbeiterbewegung bereits auf eine 40-jährige Geschichte zurückblicken. Sie hatte 1848/49 mit der Gründung von Arbeitervereinen begonnen, die für eine demokratische Verfassung, für kürzere Arbeitszeiten und höhere Löhne kämpften. In den 1860er-Jahren wurde für die Rechte der Arbeiter gestreikt, Anfang der 1870er-Jahre wurden erste Gewerkschaften gegründet. Sie wurden zusammen mit den Arbeitervereinen durch die Sozialistengesetze 1878 verboten.
Zentrales Thema der Maifeiern ab dem 1. Mai 1890 blieb der Achtstundentag. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts rückten aber auch die Frauen stärker in den Blick. Nicht nur weil Frauen für ihre Arbeit wesentlich schlechter entlohnt wurden, sondern zunehmend für das Frauenwahlrecht, von dem sich die Arbeiterbewegung und mithin die Sozialdemokratie weitere Stimmenzuwächse erwartete.
In der Weimarer Republik wurde der 1. Mai zum ersten Mal zum Feiertag, jedoch durch ein Reichsgesetz, das sich ausschließlich auf den 1. Mai 1919 bezog. Nachdem der Landtag in Neustrelitz einen entsprechenden Antrag der SPD abgelehnt hatte, scheiterten die Sozialdemokraten 1928 auch im Landtag von Mecklenburg-Schwerin mit einem Gesetzentwurf zum 1. Mai als Feiertag.
Während sie Kommunisten und Sozialdemokraten systematisch verfolgten und verhafteten, machten die Nationalsozialisten 1933 den 1. Mai als „Tag der nationalen Arbeit“ zum gesetzlichen Feiertag. Am folgenden Tag drangen Angehörige der SA und SS in viele freie Gewerkschaftshäuser ein, besetzten diese und nahmen zahlreiche Gewerkschaftssekretäre in „Schutzhaft“. Am 10. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften aufgelöst und gingen in der „Deutschen Arbeitsfront“ auf. Die DAF sollte einen Ausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Sinne der deutschen „Volksgemeinschaft“ herstellen.
Nach 1945 wurde der 1. Mai als Feiertag sowohl in der sowjetisch besetzten Zone als auch in der 1949 gegründeten DDR beibehalten, nun allerdings als „Kampftag der internationalen Arbeiterklasse für Frieden, Demokratie und Sozialismus“. Die Einzelgewerkschaften wurden zu unselbstständigen Gliederungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der seinerseits unter Führung der SED stand.
Westdeutschland hatte den Maifeiertag ebenfalls beibehalten, als Tag der Arbeit. Nach der Wiedervereinigung bildeten die westdeutschen Einzelgewerkschaften und der Deutsche Gewerkschaftsbund Strukturen in Ostdeutschland. Der Organisationsgrad der Arbeitnehmer erreichte jedoch nicht die Stärke westdeutscher Verbände. Andererseits gingen die ostdeutschen Kollegen eher neue Wege, um insbesondere junge Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Azubis anzusprechen. Mit der Jobparade, einer Raveparty als Adaption der Berliner Loveparade, verband der DGB Mecklenburg-Vorpommern den Protest gegen den Mangel an Lehrstellen und Arbeitsplätzen mit jugendgerechter Ansprache. Auf dem Höhepunkt im Jahr 2000 zählte die Jobparade 45.000 Besucher.
Als 2006 die NPD angekündigte, ihren Wahlkampfauftakt für die Bundestagswahl am 1. Mai in Rostock abzuhalten, entschieden die Gewerkschaften in Mecklenburg-Vorpommern, ihre Kräfte gegen die NPD zu bündeln und die Jobparade zu Gunsten der Gegenveranstaltung in Rostock abzusagen. In den folgenden Jahren stand der 1. Mai immer wieder im Zeichen des Protestes gegen den Rechtsextremismus, ohne dass die Anliegen der Arbeitnehmerschaft aus den Augen verloren wurden.