Wahlhelfer/innen gesucht!

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Stimmzettel ausgeben, das Wählerverzeichnis führen, am Abend die Stimmen auszählen – für den anstehenden Wahlsonntag werden noch helfende Hände benötigt. Wer sich am 26. September als Wahlhelfer/in engagieren möchte, findet in den Gemeindewahlbehörden der Ämter bzw. amtsfreien Gemeinden die richtigen Ansprechpartner/innen (s. Links und Mail-Adressen). 

Was machen Wahlhelfer/innen?

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Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben, sind ihnen schon einmal begegnet: Den Frauen und Männern, die einen Blick auf den Wahlschein werfen, ihn mit dem Wählerverzeichnis abgleichen, die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis abhaken, den Stimmzettel ausgeben oder an der Wahlurne den Einwurf des Stimmzettels beaufsichtigen. All das sind Wahlhelfer/innen. Zusammen bilden sie für das Wahllokal den Wahlvorstand. Dieser untergliedert sich in eine Wahlvorsteherin oder einen Wahlvorsteher, einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin sowie drei bis sieben Beisitzer. Jede/r übernimmt unterschiedliche Aufgaben. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Wahlkabinen, Urnen und Tische platzieren. Alle Unterlagen parat legen. Das Wahllokal beschildern: Die Arbeit der Wahlhelfenden beginnt bereits, bevor die Wahllokale öffnen. Und dauert noch an, wenn sie schon längst geschlossen sind: Dann zählen sie die Stimmen, prüfen Gültigkeit und Ungültigkeit und übermitteln die vorläufigen Ergebnisse an die Gemeindewahlbehörde. 

Wahlhelfer/innen sind aber nicht nur in Urnenwahllokalen gefragt: Auch in den Briefwahllokalen wird ihre Hilfe zum Auszählen der Stimmen benötigt. 

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Im Prinzip jeder, der am 26. September selbst wahlberechtigt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme bilden Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber: Wer selbst kandidiert, darf nicht als Wahlhelfer/in arbeiten. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlages oder Mitglieder anderer Wahlorgane wie Kreiswahlausschüsse oder Gemeindewahlausschüsse. Besondere Kenntnisse sind für das Ehrenamt nicht erforderlich. Zur Vorbereitung finden Schulungen bzw. Einweisungen statt. 

Wie wird man Wahlhelfer/in?

Wer schon einmal als Wahlhelfer/in tätig war, wird in der Regel von der Gemeinde angeschrieben. Wer sich zum ersten Mal engagieren möchte, kann bei der zuständigen Wahlbehörde seine Bereitschaft erklären. In Rostock zum Beispiel unter wahlhelfer@rostock.de. In Schwerin unter wahlbehoerde@schwerin.de.

Sollten auf dieser freiwilligen Basis nicht genügend Wahlhelfer/innen zusammenkommen, kann die Gemeindewahlbehörde Wahlberechtigte auch verpflichten, das Ehrenamt zu übernehmen. Das könnte dann auch nur aus besonders triftigen Gründen abgelehnt werden. Geregelt ist das im Bundeswahlgesetz (§11) und in der Bundeswahlordnung (§9) bzw. im Landes- und Kommunalwahlgesetz (§12).

Werden in MV noch Wahlhelfer/innen gesucht? 

Ja. Der Bedarf variiert aber von Region zu Region. Fünf Beispiele: In Rostock werden vor allem für die Briefwahllokale noch freiwillige Helfer/innen gesucht. „Die Urnenwahllokale sind momentan besetzt, so dass Freiwillige in die Reserve eingeordnet werden“, teilt uns der zuständige Fachbereich mit. In Schwerin werden – inklusive Nachrückerliste – noch 75 Wahlhelfer/innen benötigt. Im Kreis Vorpommern-Greifswald haben die Gemeindewahlbehörden fast alle benötigten Wahlhelfer gefunden. „Nur vereinzelt sind noch einige Posten unbesetzt“, heißt es aus dem Kreiswahlbüro. Auch in den Kreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Rügen suchen die Gemeindebehörden vereinzelt noch Wahlhelfende. 

Gibt es für die ehrenamtliche Mitarbeit Geld? 

Wahlhelfende erhalten ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Für den Wahlvorsteher beträgt es 35 Euro, für alle anderen Mitglieder des Wahlvorstands 25 Euro pro Wahltag. Manche Gemeinden stocken diesen Betrag jedoch auf. Wolgast, zum Beispiel, auf 50 Euro für Wahlhelfer in Urnenwahllokalen und 40 Euro für den Einsatz in Briefwahllokalen. Die Stadt Rostock zahlt „in Würdigung des Ehrenamtes“ eine noch höhere Aufwandsentschädigung: Im Urnenwahllokal erhalten Wahlvorsteher/innen 100 Euro, deren Stellvertretung und die Schriftführung 80 Euro, die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände 60 Euro. Bei den Briefwahlvorständen beträgt die Staffelung je nach Funktion 70, 60 bzw. 50 Euro. 

Wie beeinflusst Corona die Vorbereitung? 

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Die Gemeindewahlbehörden rechnen mit mehr Briefwählerinnen und Briefwählern als sonst. Um die Stimmen möglichst zügig auszuzählen, wird es vielerorts mehr Briefwahlbezirke geben. In Rostock, beispielsweise, wird die Anzahl fast verdoppelt, in Schwerin von 12 auf 20 erhöht. Deshalb werden für Briefwahlbezirke mehr Wahlhelfer/innen benötigt als sonst. 

Die Wahlen finden unter Pandemiebedingungen statt. Für Wahlhelfende in Urnenwahllokalen bedeutet das: „Sie müssen neben der ordnungsgemäßen und rechtssicheren Durchführung der Wahl die Einhaltung der Hygienebestimmungen im Wahllokal kontrollieren und durchsetzen“, heißt es aus dem Kreiswahlbüro der Mecklenburgischen Seenplatte. Einige Gemeindebehörden hätten bereits angekündigt, für die Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte – unter Beachtung der Wahlgrundsätze – auf externe Kräfte zurückgreifen zu wollen. Die Entscheidung darüber obliege der jeweiligen Gemeindewahlbehörde. Die Wahlbehörde in Schwerin betont, dass es für jeden der 59 Wahlbezirke individuelle Hygienekonzepte geben werde. Die Wahrung von Mindestabständen könne dabei zur Folge haben, dass in den Urnenwahlbezirken mitunter weniger Wahlhelfer/innen eingesetzt werden können.

„Die Suche nach Wahlhelfern gestaltet sich zu jeder Wahl gebietsweise schwierig.“ In diesem Jahr habe Corona sie aber zusätzlich erschwert, meldet das Kreiswahlbüro von Vorpommern-Greifswald. „Bei einigen Bürgern überwiegt verständlicherweise die Unbehaglichkeit bezüglich einer Infektion.“ Eine Erfahrung, die auch der Landkreis Vorpommern-Rügen gemacht hat: „Gerade ältere Wahlhelfer sind verunsichert, vorsichtiger und skeptischer und stehen bei diesen Wahlen nicht zur Verfügung.“

Nahezu alle Rückmeldungen, die uns erreichten, zeigten aber auch, dass die Wahlvorstände am Ende erfahrungsgemäß auf freiwilliger Basis besetzt sind und Verpflichtungen ohne freiwillige Bereitschaftserklärung Ausnahmen blieben. 

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