Heute ist Buß- und Bettag

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In Sachsen ist das ein Feiertag. In Mecklenburg-Vorpommern seit 1995 nicht mehr. Unser Hintergrund…

Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Feiertag. Ein Tag der Besinnung, des Innehaltens, der persönlichen Gewissensprüfung.

Jedes Jahr ein anderes Datum

Seine Geschichte reicht bis in die Antike zurück. Damals wurden Göttern Opfer gebracht, um sie milde zu stimmen. Später riefen herrschende Kaiser, Könige und Fürsten sie in Krisenzeiten aus. Bei Kriegen, Hungersnöten, Naturkatastrophen, zum Beispiel. Um Gott um Vergebung oder eine ertragreiche Ernte zu bitten. Und darum, dass sich alles zum Guten wendet. Das hatte zur Folge, dass sie bisweilen wöchentlich stattfanden.

Der erste Buß- und Bettag der evangelischen Kirche führt nach Straßburg und fällt ins Jahr 1532, als osmanische Truppen durch Ungarn Richtung Österreich marschieren.

Ende des 19. Jahrhunderts wurde er auf einen festen Tag gelegt: auf den Mittwoch vor Totensonntag, den letzten Sonntag im Kirchenjahr. Oder anders gesagt: den letzten Sonntag vor dem ersten Advent. 1934 wurde der Buß- und Bettag zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Im Zweiten Weltkrieg wurde er auf einen Sonntag verschoben. Nach dem Krieg fiel er wieder auf den Mittwoch vor Totensonntag zurück. Damit fällt er jedes Jahr auf ein anderes Datum. Diesmal ist es der 18. November.

Pflegeversicherung hat Vorrang

In der DDR existierte der Buß- und Bettag bis 1966. Im Jahr darauf wurde die Fünf-Tage-Woche eingeführt. Im Gegenzug wurden fünf Feiertage abgeschafft. Darunter auch der Buß- und Bettag.

In der Bundesrepublik Deutschland erklärten ihn alle Bundesländer zum Feiertag. Außer Bayern. Der Freistaat folgte in überwiegend evangelischen Regionen erst 1952 dieser Regelung. In überwiegend katholischen Gebieten sogar erst 1981.

Nach der Wiedervereinigung wurde der Buß- und Bettag ein deutschlandweiter Feiertag. Bis 1994. Im Jahr darauf wurde er als gesetzlicher Feiertag gestrichen. Grund war die neu eingeführte Pflegeversicherung. Der zusätzliche Arbeitstag sollte die Mehrbelastungen der Arbeitgeber ausgleichen.

181 Euro für einen Feiertag

Ein Bundesland machte das nicht mit: Sachsen. Hier ist der Buß- und Bettag bis heute ein gesetzlicher Feiertag. Ein freier Tag, den sich die sächsischen Arbeitnehmer aber teuer erkaufen: Sie zahlen vom Bruttoarbeitsentgelt 0,5 Prozent mehr in die Pflegeversicherung ein als Arbeitnehmer in den anderen Bundesländern. Laut Leipziger Volkszeitung kostet der Feiertag Arbeitnehmer im Durchschnitt 181 Euro.

In Bayern freuen sich vor allem Schüler über den Buß- und Bettag: An diesem Tag gibt ihnen das bayerische Feiertagsgesetz schulfrei.

Gottesdienst geht vor Arbeit

Und in MV? Hier müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, wenn sie der betreffenden Kirche angehören, auf Wunsch für den Besuch des Gottesdienstes frei geben – sofern dem keine „vordringlichen Aufgaben“ entgegenstehen. In dieser Zeit besteht aber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Auch für betreffende Schüler gilt: Sie werden für den Gottesdienst auf Wunsch vom Unterricht freigestellt. So steht es im Feiertagsgesetz des Landes.

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